Il Gruppo Faraone conosce il valore della sicurezza e delle normative.
Tutte le attrezzature sono costruite in conformità con le norme EN e D.L. 81/08: le scale rispettano le norme EN131-1, EN131-2, EN131-3, EN131-7. I nuovi trabattelli sono omologati dal TÜV Italia e seguono alla lettera la norma UNI EN 1004, le piattaforme sono prodotte facendo riferimento alla norma EN 280 ed omologate da enti abilitati con rilascio di certificazione CE.
Il Gruppo Faraone conosce il valore della sicurezza: per questo lo supera.
9 i brevetti esclusivi del Gruppo che potenziano la sicurezza dei prodotti:
La norma definisce i termini e specifica le caratteristiche generali di progettazione delle scale movibili con piattaforma. Si applica alle scale movibili con una piattaforma di lavoro, con un’area massima di 1 m2 e un’altezza massima di 5 m, utilizzabili da parte di una persona alla volta. Il carico massimo è di 150kg che comprende un carico massimo combinato: utilizzatore, utensili, attrezzature e materiali.
LA PROVA PIÙ IMPORTANTE:
Il test al ribaltamento viene eseguito con l’applicazione di 30 kg circa per spinta laterale.
La prova viene effettuata per ogni lato.
ALTRI TEST E PROVE DIMENSIONALI RENDONO LE SCALE A NORMA EN 131-7 VERAMENTE UNICHE PER UNA SICUREZZA A 360°.
La normativa si aggiorna dal 1° NOVEMBRE 2019 ed introduce l’obbligo per le scale superiori a 3m, di utilizzare LA BARRA STABILIZZATRICE COME BASE D’APPOGGIO, fino alla larghezza max. di 1,2m.
Nelle scale trasfomabili, il 2° ed il 3° elemento (se maggiori di 3m di lunghezza), non potrà più essere sfilato dalla base per essere utilizzato come elemento singolo.
La norma fornisce consigli sull’utilizzo in sicurezza delle scale contemplate nello scopo e campo di applicazione della UNI EN 131-1 e conformi ai requisiti della UNI EN 131-1, della UNI EN 131-2, della UNI EN 131-4 per quanto riguarda le scale trasformabili multi posizione con cerniere, della UNI EN 131-6 per quanto riguarda le scale telescopiche e della UNI EN 131-7, per quanto riguarda le scale movibili con piattaforma.
WIR ERFÜLLEN DIE VORSCHRIFTEN. SIE SIND FREI VON JEGLICHER HAFTUNG.
1998 FESTLEGUNG DER ZERTIFIZIERUNG DES PRODUKTIONSPROZESSES mit
Matrikelnummer und Zertifikat für alle Produkte, einschließlich der Bauteile des Rollgerüsts.
ALLGEMEINE VORSICHTSMAßNAHMEN
Mit Scala System, Arbeitsplattformen PL und Elevah ist der Arbeiter 100% abgesichert.
GESETZESVERORDNUNG 81
ART. 4. 1. Zum Artikel 34, Komma 1 der Gesetzesverordnung, wird nach Buchstabe c) Folgendes angefügt: «c-bis) Arbeiten in der Höhe: Arbeitstätigkeit, die den Arbeiter der Gefahr des Absturzes aus einer Höhe von mehr als 2 m oberhalb einer stabilen
1) Der Arbeitgeber muss den geeignetsten Zugangstyp zum zeitbegrenzten Arbeitsplatz in der Höhe in Abhängigkeit von der Zugangshäufigkeit, der Höhe und der Dauer der Aufgabe wählen.
Das verwendete Zugangssystem muss das Verlassen dieses im Fall einer unmittelbaren Gefahr zulassen.
Der Durchgang von einem Zugangssystem auf Plattformen, Bohlen, Stege und umgekehrt darf keine Absturzgefahr bergen.
2) Der Arbeitgeber stellt eine Sprossenleiter beim Arbeiten in der Höhe für die Fälle zur Verfügung, in denen die Verwendung einer anderen, sichereren Arbeitsausrüstung aufgrund des geringen Risikos und der kurzen Dauer der Aufgabe oder aufgrund von Standorteigenschaften, die nicht verändert werden können, nicht gerechtfertigt ist.
3) In Abhängigkeit vom Typ der verwendeten Arbeitsausrüstung und auf Grundlage der vorhergehenden Punkte, bestimmt der Arbeitgeber, welche Maßnahmen die Risiken für die Arbeiter minimieren, er beharrt auf der nämlichen Ausrüstung und sieht, dort wo notwendig, die Installation von Absturz- Schutzvorrichtungen vor.
Diese Vorrichtungen müssen so gestaltet und von einer Festigkeit sein, dass Abstürze von Arbeitsplätzen in der Höhe vermieden oder aufgehalten werden und eventuellen Verletzungen soweit wie möglich vorgebeugt wird.
Die allgemeinen Absturz- Schutzvorrichtungen dürfen nur an Stellen Unterbrechungen aufweisen, an denen sich Sprossenleitern und Stufenleitern befinden.
VERPFLICHTUNGEN DES ARBEITGEBERS HINSICHTLICH DER VERWENDUNG VON SPROSSENLEITERN
1. Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Sprossenleitern sich in einem Zustand befinden, der ihre Stabilität während der Verwendung gewährleistet und den folgenden Kriterien entspricht:
a) Die tragbaren Sprossenleitern müssen auf einem stabilen, festen, in seinen Abmaßen geeigneten Untergrund unbeweglich stehen, so dass eine waagerechte Ausrichtung der Sprossen garantiert ist.
f) Die beweglichen Sprossenleitern müssen vor dem Betreten stabil befestigt werden.
2. Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Sprossenleitern so verwendet werden, dass die Arbeiter sich jederzeit abstützen und festhalten können. Vor Allem darf ein Transport von Gewichten auf einer Sprossenleiter den sicheren Halt nicht verhindern.
ELASTIZITÄT
Es dürfen keine Materialien verwendet werden, die eine Elastizität unter 5% aufweisen, im Fall einer Überbelastung darf die Leiter nicht unerwartet nachgeben.
Die Vorschrift besagt folgendes:
"Alle Teile aus Aluminiumlegierung müssen eine minimale Verlängerung beim Bruch (A) von 5% aufweisen (EN131/2 S.4 Punkt 3.1.1).
Das bedeutet, dass alle Komponenten: Stufen/Sprossen, Stützen, Gelenke, Basis, etc. sich im Falle einer Überbelastung (siehe oben) "biegen können aber nicht brechen dürfen", um die Sicherheit der Personen zu garantieren und Ihnen die zum Absteigen nötige Zeit zu gewähren.
Bauteile aus Aluminiumguss können plötzlich brechen und FARAONE VERWENDET SIE FOLGLICH NICHT.
ZUSAMMENFASSUNG, In Anbetracht des hohen Prozentsatzes an Unfällen in Form von Abstürzen empfehlen wir Leitern gemäß der Vorschrift EN 131-7 für einen 100% Schutz oder Leitern mit großen Stufen und einer komfortablen Neigung für einen angenehmen und sicheren Aufstieg.
Für Höhen über 2 m Rollgerüste oder Hebebühnen.
In diesem Katalog finden Sie Standardprodukte und vor allem durchdachte Produkte, die für all Ihre Bedürfnisse geplant und realisiert wurden:
SICHERHEIT AUF MAß!